Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen:
Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma Müllner Motorsport GmbH (Verkäufer) unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jedes Vertrages sind. Anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen bzw. diese werden ausgeschlossen. Der Geltungsbereich richtet sich im Übrigen nach Richtlinie der Europäischen Union. Diese Regelung gilt für Firmen lt. HGB und für Konsumenten, nachstehend „Käufer“ genannt.
Versand/Verkauf
Der Käufer ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert.
Lieferumfang
Der Softwarehersteller Müllner Motorsport GmbH liefert einen programmierten Tuning-Chip bzw. eine Software oder andere computergesteuerte Bauteile. Alle Angaben über Leistung und Drehmoment sind ca. Angaben von Testfahrzeugen wofür wir keine Haftung übernehmen. Der Auftrag gilt durch die Übernahme des Fahrzeuges vom Käufer als angenommen und akzeptiert.
Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers bei Barzahlung. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware oder Programmierung beim Verkäufer. Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber – und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Leitzinssatz zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.
Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 2 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet, dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zu geben. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschäden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.
Gefahrenübergang
Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Käufer die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Käufer zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
Nutzungsbefugnis, Urheberrechte
Die Tuningsoftware ist unser geistiges Eigentum und unterliegt in vollem Umfang dem Urheberrechtsschutz.
Die Tuningsoftware darf nur für das Fahrzeug genutzt werden, für das diese entwickelt wurde. Sie darf nicht kopiert, geändert oder vervielfältigt werden.
Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung der Software werden nicht eingeräumt.
Verkauft der Auftraggeber die Software bzw. das Fahrzeug, in das die Software installiert wurde, weiter, so gelten die hier genannten Bedingungen uneingeschränkt auch für den neuen Eigentümer. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit den Käufer dahingehend aufzuklären.
Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, uns jede Weitergabe der Software unverzüglich schriftlich unter Angabe der Adresse des neuen Eigentümers anzuzeigen.
Eine Verletzung wird mit einer Konventionalstrafe von € 10.000,- (in worten „zehntausend“) bestraft.
Haftung
Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport – und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei einer Installation entstehen, die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurde. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der/die Tuning- Chip/Tuningsoftware, das Programm oder andere elektronischen Bauteile bei der Absendung bzw. Einspielung funktionstüchtig sind. Dem Besteller sind alle rechtlichen Maßnahmen bekannt, die zu einer Leistungsoptimierung gehören. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip bzw. eine optimierte Software in dem Fahrzeug verbaut bzw. eingespielt wurden.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Einbau von Tuningprodukten bzw. alle Arten von Umbauten ohne Eintragung zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers oder Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug, sofern kein TÜV-Gutachten vorhanden ist, zur Abnahme beim TÜV vorzuführen. Der Käufer ist sich im Klaren, dass bei der TÜV-Abnahme Kosten entstehen, für die er selbst aufkommen muss. Der Verkäufer geht davon aus, dass der Käufer vor dem Kauf von den rechtlichen Vorgaben im jeweiligen Bestimmungsland (ob diverse Umbauten am Fahrzeug genehmigt werden können, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen) sich Kenntnis verschaffen hat und für jede Änderung am Fahrzeug haftet. Dies gehört nicht zum Lieferumfang des Verkäufers. Der Verkäufer übernimmt auch keinerlei Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis bei der Vorführung beim TÜV oder gleichgestellten Ziviltechnikern. Irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Gemäß § 33 Abs. 6 KFG sind Änderungen an Teilen und Ausrüstungsgegenständen von genehmigten Fahrzeugen, durch die deren Eigenschaften oder deren Wirkung im Sinne der Verkehrs oder Betriebssicherheit herabgesetzt werden können, unzulässig.
Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor, Getriebe, Turbolader, bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des/der Tuning-Chips/Tuningsoftware oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Für diesen Fall kann eine externe gesonderte Garantie- Versicherung abgeschlossen werden.
Nachträgliche Reklamationen werden ausgeschlossen.
Etwaige Ansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.
Beim OBD Tuning kann in sehr seltenen Fällen ein Abbruch der Programmierung auftreten. In diesen Fall muss das Steuergerät neu regeneriert werden. Der Käufer ist nicht berechtigt deshalb einen Schadensersatzanspruch jeglicher Art geltend zu machen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass das Steuergerät nicht durch die Programmierung defekt wurde, kommt der Käufer für die Kosten auf.
Der Verkäufer haftet maximal für Schäden, die die Höhe des Kaufpreises des/der Tuning-Chip/Tuningsoftware nicht überschreiten.
Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt nach Richtlinie der Europäischen Union 2 Jahre. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf unsere Tätigkeit, auf die Software.
Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation der Software bzw. einer Software die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht .
Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Käufer setzt voraus, dass der Käufer den/die Tuning-Chip/Tuningsoftware fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt oder installiert. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der/die Tuning-Chip/Tuningsoftware darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
Die Software darf nicht kopiert oder sonstwie vervielfältigt werden und bleibt Eigentum des Verkäufers, es werden nur die Nutzungsrechte vergeben, für den Zeitraum in dem der Käufer Besitzer des dafür bestimmten Fahrzeugs ist. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Haftung für Folgeschäden
Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Verwendung des Tuningchips/der Tuningsoftware zu einer Änderung der Leistungsentfaltung des Fahrzeuges führt. Der Käufer nimmt weiters zur Kenntnis bzw. wurde darauf ausdrücklich hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch und thermisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Fahrzeug frühen kann.
Insbesondere können sich das permanente Abrufen der Mehrleistung negativ auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Der Verkäufer übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningchips bzw. einer Tuningsoftware zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Käufer ist selbst verantwortlich bzw. verpflichtet, das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegen, zur Abnahme beim TÜV bzw. der Landesregierung vorzuführen. Hierfür ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.
Der Verkäufer übernimmt auch keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Ansprüche jeglicher Art gegen den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der Haftpflicht – sowie Kaskoversicherung bewirken. Der Käufer verpflichtet sich, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen.
Kundenflasher
Hier gelten die selben Bestimmungen wie oben erwähnt. Des Weiteren gibt es keine Rücknahme von bereits verwendeten Kundenflashern. Geöffnet, jedoch nicht verwendet, nehmen wir innerhalb der 14 tägigen gesetzlichen Frist retour. In besonderen Fällen kann der Verkäufer im eigenen Interesse den Kundenflasher zurückkaufen, jedoch maximiert, abzüglich der dadurch entstandenen Kosten, mit einem Betrag von 150€.
Ist der Käufer mit der gelieferten Software nicht zufrieden, hat der Verkäufer die Software nachzubessern.
Tuningtools & andere Tuninghardware
Beim Kauf aller Tuningtools erhalten Sie automatisch 24 Monate Herstellergarantie. Eine Rücknahme ist selbstverständlich innerhalb 14 Tagen möglich, jedoch AUSSCHLIESSLICH nur dann, wenn der Artikel NICHT VERWENDET wurde. Mit der Verwendung des Tools, erlisch automatisch Ihr Rückgaberecht. Bei Slavetools kann in Ausnahmefällen auf Gutwillen des Verkäufers auch nach der 14 Tagefrist eine Rücknahme erfolgen. Hier ist die Basis der Nettolistenpreis, wovon jedes gemachte Tuningfile (90€ netto pro File – nur im Falle wenn Gratisfiles im Preis inkludiert waren) inkl. pauschal 5 Stunden (450€ a´90€) für Einschulung, abgezogen werden. Dies ist gesondert mit dem Verkäufer zu besprechen.
Freigabe von Slavetools
Müllner Motorsport GmbH ist nicht verpflichtet, Slavetools freizugeben. Erfolgt diese Freigabe doch, kann es zu einer Nachzahlung kommen, da Müllner Motorsport GmbH Geld in Einschulung und sonstige Leistungen investiert. Der Betrag wird individuell gestaltet, nach Dauer und Umfang.
Updates & Rückrüstungen
Im Falle eines Software-Updates der Motorsteuerung durch eine Vertragswerkstätte oder anderen Dritten, wird unsere Software gelöscht bzw. überspielt. In diesem Fall ist es bei nahezu allen Fahrzeugen wahrscheinlich, dass man das ursprüngliche Tuning nicht wieder einspielen kann.
Für eine erneute Programmierung fallen Kosten in Höhe von 50% des ursprünglichen Tunings an. Sollten durch Änderungen in der Update-Software des Herstellers, die Möglichkeiten zu einem erneuten Tuning verhindert werden, so übernehmen wir hierfür keine Haftung oder Gewährleistung.
Muss ein Steuergerät zwecks neuem Tuning ausgebaut werden, berechnen wir hier 50€ Extrakosten.
Die Rückrüstung der Originalsoftware für Kunden der Firma Müllner Motorsport GmbH ist bei Programmierung über die OBD-Schnittstelle im Kaufpreis inkludiert. Muss ein Steuergerät dafür ausgebaut werden, stellen wir Ihnen für den Mehraufwand 80€ in Rechnung.
Gerichtsstand
Eisenstandt, Handelsgericht
Streitbeteiligung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und §36 VSBG
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichten wir uns nicht und sind auch dafür nicht bereit.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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